Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the disable-gutenberg domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/brokersunion.ch/vorsorgeauftrag-schweiz.ch/wp-includes/functions.php on line 6131

Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the rocket domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/brokersunion.ch/vorsorgeauftrag-schweiz.ch/wp-includes/functions.php on line 6131
Vorsorgeauftrag | vorsorgeauftrag-schweiz.ch

Der Vorsorgeauftrag – kurz erklärt

  1. Startseite
  2.  | Vorsorgeauftrag

Wer früh an später denkt, und möchte, dass sein Wille im Falle von Urteilsunfähigkeit respektiert wird, erstellt einen Vorsorgeauftrag.

Damit wird eine Person bestimmt, die Sie vertritt. Ohne einen Vorsorgeauftrag übernimmt die Kinder – und Erwachsenenschutzbehörde die Vertretung.

Der Vorsorgeauftrag – kurz erklärt

Mit einem Vorsorgeauftrag kann die auftraggebende Person eine oder mehrere beauftragte Personen bestimmen, die ihre Interessen vertreten für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit. Er kann für Teile oder die gesamte Personen – und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr erteilt werden.

Um einen Vorsorgeauftrag selbstständig zu erstellen muss man volljährig sein und es müssen strenge Formvorschriften eingehalten werden. Er muss eigenhändig verfasst, datiert und unterzeichnet werden, sonst ist er nicht gültig. Es gibt auch die Möglichkeit beim jeweiligen Kanton den Vorsorgeauftrag bei einem Notar öffentlich beurkunden zu lassen.

Eine handlungsfähige Person kann eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als Vorsorgebeauftragte ernennen.

Falls eine urteilsunfähige Person keinen Vorsorgeauftrag erstellt hat, dann übernimmt die Kinder – und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Beistandschaft. In der Regel handelt es sich um einen Mitarbeiter der Behörde. Stellvertretend kann die KESB eine persönlich und fachlich geeignete Person aus dem privaten Umfeld des Urteilsunfähigen ernennen.

 

 

Das Original des Vorsorgeauftrags sollte am besten beim Erstbeauftragten aufbewahrt werden. Zusätzlich kann man die Ersatzpersonen über den Aufbewahrungsort des Original – Dokuments informieren und Ihr eine Kopie aushändigen. Gegen Gebühr kann das Dokument auch beim Zivilstandesamt in der Datenbank mit dem Aufbewahrungsort registriert werden. Bei eintretender Urteilsunfähigkeit informiert sich die KESB beim Zivilstandesamt, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt. Gleichzeitig wird geprüft, ob dieser gültig ist. Wenn die beauftragte Person geeignet erscheint und auch bereit ist, den Auftrag mit seinen Bedingungen und Auflagen anzunehmen, tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft.

Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit bei bestehender Urteilsfähigkeit, geändert und angepasst werden. Es ist empfehlenswert, den Vorsorgeauftrag regelmässig zu prüfen, um ihn bei Veränderung des Willens rechtzeitig anpassen zu können.

(    Fragen und Antworten zum Vorsorgeauftrag    )

Unsere Adresse

Brokers Union AG
Nenzlingerweg 5
Postfach 1104
4153 Reinach BL

061 716 95 95

info@brokersunion.ch

Kontaktieren Sie uns