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Soziale Netzwerke

 

 

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Neben dem physischen Nachlass gibt es auch noch ein virtuelles Erbe das es zu regeln gilt.

Denn nach dem Tod lebt das «Soziale Netzwerk» des Verstorbenen weiter.

Soziale Netzwerke

Ohne die Login Daten von zum Beispiel E-Mail-Konten, Blogs, Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken, Fotos oder Bezahldienste wie Netflix oder Spotify, können die Angehörigen nicht in die Konten hineinkommen, um diese zu verwalten oder zu löschen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man rechtzeitig eine Vertrauensperson bestimmt, die sich um die persönlichen Daten, das «Digitale Erbe», kümmert. Dazu gehört alles, was die verstorbene Person online besass, wie beispielsweise Fotos, Familienfilme, Konten auf Social-Media-Plattformen, digitale Währungen usw.

Dafür braucht die Vertrauensperson alle Internetzugänge, Passwörter und die dazugehörigen Verträge.

Der einfachste Weg ist es seine Passwörter auf seiner eigenen Cloud zu sichern. Das Zugangspasswort zu dieser Cloud kann an einem sicheren Ort für die Vertrauensperson hinterlegt werden.

Zusammenfassend: Der vorbildliche digitale Mensch, erstellt eine offiziell beglaubigte Vollmacht für ein Familienmitglied, einen Freund oder den Vermögensberater, in der klar erwähnt ist, dass diese Person Zugang zum digitalen Nachlass erhält und diesen auch verwalten darf. So können Online-Verträge geregelt und Konten geschlossen werden. Ausserdem ist er so vor Betrug und Missbrauch geschützt.

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Beim Bearbeiten des Vorsorgedossiers kommen bei vielen Personen immer wieder Fragen auf. Vielen ist nicht bewusst, was all die Entscheidungen die sie treffen bedeuten.

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