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Anordnung im Todesfall | vorsorgeauftrag-schweiz.ch

Anordnung im Todesfall

 

 

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Die Anordnungen für den Todesfall dienen dazu, die Hinterbliebenen bei den zu treffenden Vorkehrungen zu unterstützen und gleichzeitig zu entlasten.

In der inhaltlichen Ausgestaltung der Anordnungen im Todesfall ist die anweisende Person frei.

Sie kann insbesondere eine Vertrauensperson ermächtigen, die Anordnungen eng an den geäusserten Vorstellungen zu vollziehen

Die Anordnungen für den Todesfall sind zumindest formal zu versehen mit:

N

Angaben zur Person

N

Bezeichnung einer Vertrauensperson, welche die Anordnungen vollzieht

N

Datum und eigenhändige Unterschrift

Inhaltlich können folgende Themen aufgenommen werden:

N

Bestimmung einer Vertrauensperson, welche die Anordnungen vollziehen soll

N

Bezeichnung von Personen, die nach dem Tod umgehend benachrichtigt werden sollen

N

Angaben, wo welche Dokumente aufbewahrt wurden (z.B. Familienbüchlein, Mietvertrag, Vollmachten, Patientenverfügung usw.)

N

Angaben zu Bank-, Post-, Freizügigkeitskonten, Versicherungen usw.

N

Vorstellungen zur Bestattung

N

Passwörter und Login-Daten

Die Anordnungen für den Todesfall können komplett schriftlich oder auf einem Formular verfasst werden.

Es wird geraten die Vertrauenswürdige Person über die Anordnung und deren Hinterlegungsstelle zu informieren.

Es ist von Vorteil die Anordnung zusammen mit dem Testament, der Patientenverfügung oder dem Vorsorgeauftrag aufzubewahren.

Unsere Adresse

Brokers Union AG
Nenzlingerweg 5
Postfach 1104
4153 Reinach BL

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