Die Anordnungen für den Todesfall dienen dazu, die Hinterbliebenen bei den zu treffenden Vorkehrungen zu unterstützen und gleichzeitig zu entlasten.
In der inhaltlichen Ausgestaltung der Anordnungen im Todesfall ist die anweisende Person frei.
Sie kann insbesondere eine Vertrauensperson ermächtigen, die Anordnungen eng an den geäusserten Vorstellungen zu vollziehen
Die Anordnungen für den Todesfall sind zumindest formal zu versehen mit:
Angaben zur Person
Bezeichnung einer Vertrauensperson, welche die Anordnungen vollzieht
Datum und eigenhändige Unterschrift
Inhaltlich können folgende Themen aufgenommen werden:
Bestimmung einer Vertrauensperson, welche die Anordnungen vollziehen soll
Bezeichnung von Personen, die nach dem Tod umgehend benachrichtigt werden sollen
Angaben, wo welche Dokumente aufbewahrt wurden (z.B. Familienbüchlein, Mietvertrag, Vollmachten, Patientenverfügung usw.)
Angaben zu Bank-, Post-, Freizügigkeitskonten, Versicherungen usw.
Vorstellungen zur Bestattung
Passwörter und Login-Daten
Die Anordnungen für den Todesfall können komplett schriftlich oder auf einem Formular verfasst werden.
Es wird geraten die Vertrauenswürdige Person über die Anordnung und deren Hinterlegungsstelle zu informieren.
Es ist von Vorteil die Anordnung zusammen mit dem Testament, der Patientenverfügung oder dem Vorsorgeauftrag aufzubewahren.