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Massnahmen vor dem Ableben | vorsorgeauftrag-schweiz.ch

Massnahmen, die Sie vor dem Ableben treffen können

Wer früh an später denkt, und möchte, dass sein Wille im Falle von Urteilsunfähigkeit respektiert wird, erstellt einen Vorsorgeauftrag.

 

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Wer sich schon früh mit dem Tod und seinen Nachwirkungen auseinandersetzt, kann seinen Angehörigen Einiges erleichtern.

Anschliessend sind Ratschläge, was Sie alles vor dem Ableben für Massnahmen treffen können, um für sie und ihre engen Angehörigen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Testament

Testament

In einem Testament oder letztwilligen Verfügung erklärt eine Person ihren letzten Willen für den Fall ihres Todes.

Darin wird festgelegt, wer welche Gegenstände und wie viel Vermögen aus ihrem Nachlass erhalten soll.

Das Testament muss von Hand verfasst, datiert und unterzeichnet werden oder es wurde vom Notar öffentlich beurkundet.

Erbvertrag

Erbvertrag

Mit der Patientenverfügung kann eine urteilsfähige Person medizinische Massnahmen ernennen, welche sie im Falle der Urteilsunfähigkeit einwilligt und welche sie ablehnt.

Es kann sich auch um eine Person halten, die in ihrem Willen über die medizinischen Massnahmen entscheiden kann.

Patientenverfügung

Erbvorbezug und Schenkungen

Die Anordnungen für den Todesfall dienen dazu, die Hinterbliebenen bei den zu treffenden Vorkehrungen zu unterstützen und gleichzeitig zu entlasten.

In der inhaltlichen Ausgestaltung der Anordnungen im Todesfall ist die anweisende Person frei.

Sie kann insbesondere eine Vertrauensperson ermächtigen, die Anordnungen eng an den geäusserten Vorstellungen zu vollziehen

Todesfallversicherung

Todesfallversicherung

Bei einer Todesfallversicherung handelt es sich um eine Police, die beim Tod des Versicherten der im Vertrag bestimmten Person eine Leistung erbringt. 

Betreuung der Kinder

Im Todesfall entscheidet die KESB, wer für die Kinder sorgt.

Sie können jedoch bei Lebzeiten diese Entscheidung durch einen Vormund Ihres Vertrauens beeinflussen.

Bestattungswünsche

Teilen Sie ihre genauen Vorstellungen mit, wie Sie bestattet werden möchten.

Vermächtnis

Einzelnen Personen kann ein Vermächtnis ausgerichtet werden.

Wie zum Beispiel Schmuck, eine Geldsumme oder auch Rechte.

Willensvollstrecker

Für die Umsetzung des letzten Willens kann ein Willensvollstrecker bestimmt werden, der dafür verantwortlich ist, dass der Nachlass korrekt aufgeteilt wird.

Ausserdem kann er auch als Streitschlichter unter Erben eingesetzt werden.

Anordnung im Todesfall

Vorsorgeauftrag

Im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit, können Sie eine vertrauenswürdige Person als Bevollmächtigte Person einsetzen, die Sie mit der Personen – und Vermögenssorge und der Vertretung im Rechtsverkehr beauftragen.

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Damit entscheiden sie über medizinische Behandlungen

Unsere Experten und Partner

Beim Bearbeiten des Vorsorgedossiers kommen bei vielen Personen immer wieder Fragen auf. Vielen ist nicht bewusst, was all die Entscheidungen die sie treffen bedeuten.

Unsere Adresse

Brokers Union AG
Nenzlingerweg 5
Postfach 1104
4153 Reinach BL

061 716 95 95

info@brokersunion.ch

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